Fragen und Antworten zum beihilferechtlichen förmlichen Prüfverfahren der Europäischen Kommission hinsichtlich des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die Kommission hat ein Beihilfe-Hauptprüfverfahren zum EEG eingeleitet; worum geht es dabei überhaupt?

Mit der Eröffnung des förmlichen Prüfverfahrens möchte die Kommission die Konformität des EEG mit Europäischem Beihilferecht näher prüfen. Sie setzt sich dabei in dem Eröffnungsbeschluss zum einen mit dem Vergütungssystem des EEG an sich auseinander (d. h. mit der festen Einspeisevergütung, der Markt- und Flexibilitätsprämie sowie den entsprechenden konkreten Vergütungssätzen) und zum anderen insbesondere mit der Umlagereduzierung für so genannte „Grünstromlieferanten“ (Grünstromprivileg) sowie für energieintensive Unternehmen (so genannte „Besondere Ausgleichsregelung“).

EU-Beihilfeverfahren: Was passiert da eigentlich?

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