Eine Photovoltaikanlage, die auf Erdanschüttungen an Bunkern errichtet wurde, erhält die Einspeisevergütung für Gebäudeanlagen. Das hat die Clearingstelle EEG in einem gerade veröffentlichten Votum befunden.
Ein Betreiber hat eine 1,9 Megawatt große Photovoltaikanlage auf ehemaligen Munitionsbunkern errichtet, der vermutlich noch aus dem Zweiten Weltkrieg stammen. In diesen lagert die Gemeinde heute Feuerwerkskörper. Ein Teil der Installation befindet sich aufgeständert auf den Bunkerdächern und ein weiterer Teil auf den seitlichen, 30 Grad geneigten Erdanschüttungen rings um die Bunker. Für den Strom aus den Modulen auf den Erdhügeln wollte der Netzbetreiber jedoch nicht den Einspeisetarif gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 für Installationen an oder auf Gebäuden bezahlen.