Der Entwurf für die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde nochmals überarbeitet. Die Photovoltaik betreffen dabei zwei Änderungen: Der Absatz, wonach Anlagen ab 800 Watt Leistung zu- und abschaltbar sein sollen, ist entfallen. Wie die künftige Senkung der Einspeisetarife erfolgen soll, wurde konkretisiert. Weiterhin fehlen im Gesetzentwurf die Passagen, die die Privilegien der Industrie bei der Zahlung der EEG-Umlage und den Eigenverbrauch von Strom betreffen. In den Hinweisen steht aber, dass alle Eigenverbrauchsanlagen belastet werden sollen – auch längst errichtete.

Gute Nachrichten sind für die Photovoltaikbranche zwar seit geraumer Zeit rar gesät. Eine zusätzliche Verpflichtung für Betreiber kleiner Anlagen hat das Bundeswirtschaftsministerium nun aber aus dem Referentenentwurf für das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wieder gestrichen. Das Papier mit Datum 18. Februar 2014 sieht im Gegensatz zur vorangegangenen Version nicht mehr vor, dass die Einspeiseleis

EEG-Novelle: Technische Pflichten gelockert und Umlagepflicht für alle Eigenverbraucher vorbereitet

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