Zunächst das Gute vorweg: Die Einspeisetarife für Photovoltaikanlagen sollen nach dem bisherigen Referentenentwurf für das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz zum 1. September leicht steigen. Der Zubaukorridor von 2,5 bis 3,5 Gigawatt bleibt erhalten. Wer allerdings keine Direktvermarktung betreibt, für den verringert sich die Vergütung wieder um 0,4 Cent pro Kilowattstunde. Offen sind noch die Fragen zur Belastung des Eigenverbrauchs und der Privilegierung der stromintensiven Industrieunternehmen.

Die Details zu den brisanten Punkten im noch in Arbeit befindlichen Referentenentwurf sind – wie gestern berichtet – noch nicht ausformuliert. Dies betrifft sowohl die Privilegierung von energieintensiven Betrieben als die Belastung des Eigenverbrauchs von Bestandsanlagen mit der EEG-Umlage. Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird aber nach dem bisherigen Entwurf auch andere Neuerungen bringen. Leicht zu verstehen ist das Gesetz schon längst nicht mehr, der neue Entwu

Der Referentenentwurf zum EEG im Detail

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