Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht am 12. Februar 2014 aktuelle Informationen zu den Ergebnissen des Verfahrens zur Begrenzung der EEG-Umlage für 2014. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) begrenzt auf Antrag die Höhe der EEG-Umlage für stromintensive Unternehmen des Produzierenden Gewerbes, die sich in einer internationalen Wettbewerbslage befinden sowie von Schienenbahnen, die in einem intermodalen Wettbewerb stehen (so genannte Besondere Ausgleichsregelung).

Besondere Ausgleichsregelung: Aufstellung der begrenzten Unternehmen für 2014, Infografiken und umfangreiche Linkliste zur bes.AR.

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