Stromversorger haben in den vergangenen Jahren begonnen, Betreibern von Photovoltaikanlagen Rechnungen über den Strombezug ihrer Wechselrichter zu schicken. Dafür sieht der Rechtsanwalt Patrick Schweisthal keine rechtliche Grundlage. Für seine Mandanten teilt er den Unternehmen die Einstellung der Zahlung schriftlich mit. Reaktionen blieben bislang weitgehend aus.
Das Thema ist strittig und rechtlich ungeklärt. Jedenfalls ist bislang kein Urteil eines deutschen Gerichts bekannt, das sich der Frage der Bezahlung eines etwaigen Stromverbrauchs von Wechselrichtern bei Nacht gewidmet hätte. Dennoch haben viele Betreiber einer Photovoltaikanlage in der Vergangenheit Post vom Grundversorger in ihrer Region erhalten, der ihnen die Messung und den Verbrauch des sogenannten Erhaltungs- oder Bezugsstroms in Rechnung stellte. Wechselrichter ziehen je nach Typ und Größe mehrere Kilowattstunden Strom im Jahr aus dem Netz oder auch nichts – der Eigenverbrauch bei Nacht ist gewöhnlich auf den Date