Das PV-Magazin berichtet, dass die Staatsanwaltschaft Wiesbaden nicht gegen Roland Kochs Gewaltaufruf ermitteln wird. Ich finde das nicht in Ordnung. Steine werfen ist eine Straftat die Tagein Tagaus verübt, geahndet und bestraft wird. Eine durchaus übliche Straftat die, wenn anderen Schaden entsteht, laut Gesetz auch geahndet und bestraft wird. Dass ein ehemaliger Ministerpräsident der bekannt ist als Atomkraftbefürworter und als Vorstand einer Firma die z.B. an Windkraftanlagen im Meer profitiert jetzt zum beschädigen von Solarkraftwerken ungeahndet aufrufen darf empfinde ich als Solarkraftwerksbetreiber unerhört. Nochmals möchte ich daran erinnern, dass mir 2010 von der Polizeiinspektion Lüneburg eine Anhörung ins Haus geflatter ist welches erst nach zweieinhalb Jahren eingestellt wurde!

Ich wurde “angehört” wegen dem “schottern” der Gleise im Wendland! Ich soll einen Aufruf im Internet unterschrieben haben und dies wäre eine “Aufforderung zur Straftat”!

Bis heute ist mir niem

Einspruch euer Ehren!

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