Ob Solaranlagen auf Überdachungen als Gebäudeanlagen gelten, ist ein häufig diskutiertes Thema zwischen dem Betreiber der Anlage und dem des Stromnetzes. Die Clearingstelle EEG hat mit einem neuen Votum ihren Hinweis 2011/10 wieder aufgegriffen. Hierbei geht es um zwei Anlagen auf zwei Carports, für die nach Einschätzung der Clearingstelle die Einspeisevergütung für eine Dachanlage zu zahlen ist.
In dem verhandelten Fall wurden die Carports auf einer bereits schon zuvor als Parkplatz genutzten Fläche nahe eines Sportkomplexes errichtet. Die Gemeinde, die die Fläche zur Verfügung stellte, wünschte sich die Überdachung der Parkplätze, damit diese auch bei Regen und Schnee stärker genutzt würden. Die Bauwerke finanzierte der Erbauer der Carports über die Nutzung der Dachflächen für Photovoltaikanlagen. Rund 420 Kilowatt Leistung installierte er. Die Anlagen gingen im Dezember 2011 in Betrieb.
Der Netzbetreiber wollte jedoch nur den Einspeisetarif für Freilandanlagen zahlen und berie