Dank der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zum 1. Januar 2012 haben sich die Marktbedingungen für Betreiber von Biogasanlagen, Biomasseanlagen und Wasserkraftwerke erheblich verbessert. Seit dieser Novellierung ist es den Betreibern möglich, sofern sie ihren Strom über die Form der Direktvermarktung absetzen, auch Regelenergie auf dem Regelenergiemarkt anzubieten.
Was ist und wie funktioniert eigentlich die Präqualifikation für den Regelenergiemarkt?