Die amtierende Bundesregierung hat die Novelle der Energieeinsparverordnung mit den Änderungen des Bundesrates beschlossen. Die geänderte Fassung wird voraussichtlich sechs Monate nach der Verkündigung in im Frühsommer 2014 in Kraft treten. Damit wird der Stand der energetischen Anforderungen für Neubauten aus dem Jahr 2009 bis zum Jahr 2016 festgeschrieben – sieben Jahre Stillstand. Erst ab dem ab 1. Januar 2016 kommt ein großer Sprung, dann steigt die Anforderung für den Primärenergiebedarf einmalig um 25 Prozent.

Energieeinsparverordnung 2014 wird im Frühsommer 2014 in Kraft treten

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