Grundversorger stellen den Bezugsstrom einer Photovoltaikanlage bei Nacht in Rechnung – einschließlich der Messkosten. Wer der Zahlungsforderung nicht nachkommt, dem wird zuweilen auch angedroht, dass der Netzanschluss gekappt wird. Unklar ist dabei, ob dies mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz vereinbar ist. Die Schlichtungsstelle Energie will nun demnächst eine Empfehlung veröffentlichen.
Der Wechselrichter einer Photovoltaikanlage kann nachts geringfügig Strom beziehen. Im Schnitt sind es nach Auffassung der Clearingstelle EEG vier Kilowattstunden im Jahr. Darüber stellen Grundversorger Rechnungen aus – sowohl für die bezogene Energiemenge, als auch für den Betrieb des Stromzählers, der den Verbrauch erfasst. Seit einigen Monaten verweigern manche Anlagenbetreiber die Zahlung und erhalten dabei Unterstützung von Anwälten. Der promovierte Jurist Patrick Schweißthal ist zum Beispiel der Auffassung, dass der Anlagenbetreiber durch den Strombezug des Wechselrichters nicht als Letztver
Netzkappung wegen unbezahlten Bezugsstroms rechtlich ungeklärt