Mitgliedstaaten der EU sind nicht verpflichtet, Erzeuger von Ökostrom zu unterstützen, die in einem anderen Mitgliedstaat Ökostrom erzeugen. Dies wurde nun vom Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil C-573/12) im Falle der Ålands Vindkraft festgestellt. Die Bedeutung der Förderung der Erneuerbaren Energien wird damit als wichtiger eingestuft als die Freiheit des Warenverkehrs innerhalb der EU.

EuGH: Keine Förderung von Ökostrom aus dem Ausland

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