Bereits seit Anfang Mai 2014 gilt die neue Energieeinsparverordnung. Diese Bundesrechtsverordnung, auch als „EnEV“ bekannt, regelt die bautechnischen Standardanforderungen an ein Gebäude. Dabei geht es zum Beispiel um den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) einer Dachdämmung oder darum, ab welchem Zeitpunkt Heizungen erneuert werden müssen. Mit der Novellierung der EnEV wurden im Mai auch die Bestimmungen für den Energieausweis verschärft.

Der Energieausweis und die Energiewende?

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