Tritt die Novelle Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zum 1. August in Kraft, ergeben sich für viele Anlagenbetreiber Änderungen. Bestandsanlagen, die noch nicht eigenverbrauchsfähig sind, es aber in der Zukunft werden sollen, sollten dabei bis 31. Juli umgerüstet werden. Sonst müsste auf den selbst genutzten Strom EEG-Umlage entrichtet werden.

Auch wenn die EEG-Novelle vom Bundestag noch nicht verabschiedet ist und Details wie die Belastung des Eigenverbrauchs von Solaranlagen nicht endgültig entschieden sind – die Änderungen betreffen auch Bestandsanlagen. Nach dem bisherigen Gesetzentwurf bleiben Eigenverbrauchsanlagen von der Zahlung der EEG-Umlage auf den selbst genutzten Strom nur befreit, wenn die Photovoltaikanlage bis Inkrafttreten des neuen Gesetzes in Betrieb und bereits eigenverbrauchsfähig war. Das bedeutet: Anlagenbetreiber, die ihr System erst ab dem 1. August 2014 auf Eigenverbrauch umrüsten, müssen auf den selbst genutzten Strom EEG-Umlage zahlen. Sollte es eine Bag

Noch sechs Wochen zum Umrüsten von Bestandsanlagen

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