Der Eigenverbrauch von Solarstrom aus kleinen Anlagen mit bis zu zehn Kilowatt Leistung ist von der Zahlung der EEG-Umlage befreit. Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) hat im September die Frage aufgeworfen, ob dies auch gelte, wenn der Strom im Haushalt zwischengespeichert und dann genutzt wird. Unser Gast-Autor Holger Schneidewindt, Rechtsanwalt und Referent für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, hat das Thema erörtert.

Die Sympathie des Gesetzgebers für die Eigenstromnutzung hat mit den letzten EEG-Novellen stetig abgenommen. Im EEG 2009 wurden „Prosumer“ noch für den Eigenverbrauch mit einer Vergütung belohnt (vgl. § 33 Abs. 2 EEG 2009). Zwar wurde diese Vergütung mit dem EEG 2012 gestrichen, mit dem dafür eingeführten Marktintegrationsmodell im EEG 2012 lenkte der Gesetzgeber Prosumer aber weiterhin wohlwollend in Richtung Eigenverbrauch. Mit dem EEG 2014 erfolgte dann ein Werteumschwung: Der Gesetzgeber verfolgt nun das Ziel, den Anreiz zur

Umlagebefreiung des Eigenverbrauchs auch nach Zwischenspeicherung?

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