Klimaschutz-Programm

Der Schutz des Klimas ist eine große Herausforderung weltweit und wird aktuell in vielen Foren als Thema Nr. 1 gehandelt. Laut Sonderbericht des Weltklimarats (Intergovernmental Panel on Climate Change = IPCC) werden durch die globale Erwärmung um 1,5°C bis 2°C höhere Risiken für Natur und Mensch verursacht, als bisher bekannt. Extreme Wetterereignisse, Hitzewellen, Starkregen, extreme Dürren sowie schmelzender Polarkreis und Anstieg des Meeresspiegels sind Hinweise dramatische Klimaveränderungen. Durch eine Erwärmung von 1,5°C entstehen für das sensible Ökosysteme irreversible Verluste und kritische Kipppunkten werden überschritten.

Seit der Industrialisierung ist der CO2-Ausstoß in die Erdatmosphäre nachweislich konstant angestiegen, was zu einer Erhöhung der Erdtemperatur geführt hat. Es sollte schnell und entschlossen gehandelt werden, um einen weiteren Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur bis zu max. 2 C° zu begrenzen. Laut namhafter Wissenschaftler kann nur mit einer Begrenzung des Temperaturanstiegs, die biologische Anpassungsfähigkeit des Planeten und die Lebengrundlage von Millionen von Menschen, erhalten werden. Es gilt, je höher der Temperaturanstieg, desto erheblicher sind die Kosten für Klimaschäden, sowie die erforderlichen Anpassungskosten an den Klimawandel, die bei weitem die Vermeidungskosten übersteigen.

Deutschland trägt als führende Industrienation in Europa eine besondere Verantwortung für den weltweiten Klimawandel. Die deutschen CO2-Emissionen betragen anteilig nur 2 % von der Gesamtweltemissionen. Daraus wird dann geschlossen, Deutschland könne gar nicht viel für die Rettung des Weltklimas tun. Die Statistik der Pro-Kopf-Emissionen der Deutschen zeigt aber die erforderliche deutsche Pflicht zum konsequenten Klimaschutz sehr deutlich. Im weltweiten Durchschnitt stößt jeder Bürger pro Jahr ca. 5 Tonnen CO2 aus, in Deutschland betragen die klimaschädlichen Emissionen 9,7 Tonnen pro Einwohner. Deutschland muss deshalb auch deutlich mehrzum Klimaschutz beitragen, als die meisten anderen Staaten (siehe Daten-Quelle).

Die Bundesregierung hat im Herbst 2019 Eckpunkte für ein Klimaschutzprogramm 2030 vorgelegt und diese zuletzt Ende 2019 beschlossen. Ziel ist es, dass bis zum Jahr 2030 fünfundfünfzig Prozent weniger klimaschädliche Treibhausgase, wie CO2, ausgestoßen werden. Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 setzt die Bundesregierung den deutschen Klimaschutzplan 2050 um. Enthalten sind die Maßnahmen zur Einsparung von CO2 für die folgenden Sektoren: wie Energiewirtschaft, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft.

CO2-Bepreisung

Herzstück des Klimaprogramms ist die Einführung eines Preises für den Ausstoß von klimaschädlichem CO2 für „Verkehrs- und Wärmebereich“ ab dem 01.01.2021, welches mehr Anreize für den Klimaschutz in der Wirtschaft und bei den Verbrauchern setzen soll. Der CO2-Preis wird ab Januar 2021 auf 25 Euro pro Tonne festgelegt. Danach steigt der Preis schrittweise auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 an.

Die Bundesregierung will die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung an die Bürgerinnen und Bürger in Form von Entlastungen zurückzahlen, z.B. mit niedrigeren Steuern und Abgaben auf Strom, mit dem Wohngeld, mit einer höheren Pendlerpauschale und billigeren Bahntickets durch die MwSt.-Absenkung. Die Einnahmen werden zudem in Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert, wie in die Gebäudesanierung, in die Entwicklung energieeffizienter Technologien (z.B. Elektromobilität) oder in den Ausbau und die Modernisierung von ÖPNV und Schiene.

EU-Emissionshandel

Die Bundesregierung wird sich in enger Zusammenarbeit mit der EU-Kommission da-für einsetzen, einen europaweiten übergreifenden Zertifikatehandel für alle Sektoren einzuführen. In einem ersten Schritt soll der bestehende europäische Emissionshandel (für Energie und Industrie) um einen moderaten europäischen Mindestpreis ergänzt werden. Der Mindestpreis sorgt dafür, dass auch bei geringerer Nachfrage der Zertifikatepreis nicht mehr beliebig sinkt.

Klimaziele

Das Klimaprogramm beinhaltet zudem, dass die Bundesregierung die im Klimaschutzplan 2050 definierten Emissionsziele pro Sektor, in einem Klimaschutzgesetz festschreibt. Das sogenannte „Klimakabinett“ wird in Zukunft als ständiges Gremium jährlich die Wirksamkeit, Effizienz und Zielgenauigkeit der eingeleiteten Maßnahmen überprüfen.

Bauen und energetische Sanierung

In Deutschland kommen 14 Prozent der gesamten CO2-Emissionen (120 Millionen Tonnen) aus dem Gebäudesektor. Im Jahr 2030 dürfen es in diesem Bereich nur noch 72 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr sein.

Die Sanierungsmaßnahmen wie der Heizungstausch, der Einbau neuer Fenster, die Dämmung von Dächern und Außenwänden werden ab 2020 steuerlich gefördert. Dabei profitieren Gebäudebesitzer aller Einkommensklassen gleichermaßen durch einen Steuerabzug. Die steuerliche Abschreibungssumme beträgt 20% der Sanierungskosten.

Heizanlageaustausch

Es lohnt sich, in den kommenden Jahren von alten Öl- und Gasheizungen auf klimafreundliche Anlagen oder direkt auf erneuerbare Wärme umzusteigen. Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, wird es eine „Austauschprämie“ mit einer höheren Förderung geben. Ab 2026 soll in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen nicht mehr erlaubt sein.

Verkehr

Im Vergleich zu 1990 müssen sich die Emissionen im Verkehr bis 2030 um 40-42 Prozent verringern. Mit einem Paket aus Förderung der Elektromobilität, Stärkung der Bahn und CO2-Bepreisung soll das erreicht werden.

In Deutschland sollen bis 2030 insgesamt eine Million Ladepunkte zur Verfügung stehen. Der Bund fördert den Aufbau von öffentlichen Ladesäulen bis 2025 und legt einen Masterplan für die Ladesäuleninfrastruktur vor. Im Wohneigentumsgesetz (WEG) und im Mietrecht werden die Vorschriften für die Errichtung von Ladeinfrastruktur vereinfacht. Vermieter werden verpflichtet, die Installation von Ladeinfrastruktur zu dulden.

Die Kaufprämie für Pkw mit Elektro-, Hybrid- und Brennstoffzellenantrieb wird verlängert und für die E-Autos unter 40 000 Euro auf 6.000 Euro angehoben. Das Ziel ist es, dass bis 2030 7 bis 10 Millionen Elektrofahrzeuge in Deutschland zugelassen werden.

Die Bundesregierung will den Öffentlichen Nahverkehr mit einer Milliarde Euro jährlich unterstützen. Damit soll das Nahverkehrsnetz ausgebaut werden.

Bis 2030 investieren der Bund und die Deutsche Bahn 86 Milliarden Euro in das Schienennetz. Auch der Güterverkehr wird von dieser Modernisierung profitieren. Die Mehrwertsteuer auf Bahnfahrkarten im Fernverkehr wird auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gesenkt.

Die Bundesregierung wird die Kfz-Steuer stärker an den CO2-Emissionen ausrichten und dazu ein Gesetz zur Reform der Kfz-Steuer bei Pkw vorlegen. Für Neuzulassungen ab dem 1. Januar 2021 wird die Bemessungsgrundlage der Steuer hauptsächlich auf die CO2-Emissionen pro km bezogen und oberhalb 95 g CO2/km schrittweise erhöht.

Ab 2021 wird die Pendlerpauschale ab dem 21-sten km auf 35 Cent angehoben.

Landwirtschaft

Der Landwirtschaftssektor darf im Jahr 2030 noch höchstens 58-61 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr emittieren. Geplante Maßnahmen: 
•    Weniger Stickstoffüberschüsse
•    Mehr Ökolandbau 
•    Weniger Emissionen in der Tierhaltung
•    Erhalt und nachhaltige Bewirtschaftung der Wälder und Holzverwendung 
•    Weniger Lebensmittelabfälle

Industrie

Die Industrie muss ihre Emissionen bis 2030 um rund die Hälfte (im Vergleich zu 1990) mindern. Fördermaßnahmen für Energie- und Ressourceneffizienz und den erneuerbaren Energien-Ausbau sollen die entsprechenden CO2-Einsparungen erreichen.

Energiewirtschaft

Im Energiesektor sollen die Emissionen bis 2030 auf 175-183 Millionen Tonnen CO2 sinken. Mit dem schrittweisen Ausstieg aus der Kohle, dem Ausbau erneuerbarer Energien und der Steigerung der Energieeffizienz wird es umgesetzt.

Strompreise

Zeitgleich mit dem Einstieg in die CO2-Bepreisung werden Bürger und Wirtschaft beim Strompreis entlastet, indem die EEG-Umlage oder einzelne Fördertatbestände sowie ggf. andere staatlich induzierte Preisbestandteile (Netzentgelte, Umlagen und Abgaben) schrittweise aus den CO2-Bepreisungseinnahmen bezahlt werden.

Ab 2021 wird die EEG-Umlage um 0,25 Cent pro kWh gesenkt. Entlang des CO2-Be-preisungspfades beträgt die Entlastung 2022 0,5 Cent pro kWh und 2023 0,625 Cent pro kWh. Durch die EEG-Umlage werden besonders Familien und kleine mittelständische Unternehmen entlastet.

Erneuerbare Energien

Der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein entscheidender Baustein zur Erreichung der Klimaziele. Die Bundesregierung hat das Ziel, im Jahr 2030 einen Anteil Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch von 65 % zu erreichen.

Neue Abstandsregelungen sollen die Akzeptanz für die Windkraft ebenso erhöhen wie neue finanzielle Vorteile für Kommunen, in denen Windräder gebaut werden. Das Ziel für den Ausbau der Windenergie auf See wird auf 20 GW im Jahr 2030 angehoben. Der derzeit noch bestehende Deckel von 52 GW für die Förderung des Ausbaus von Photovoltaik-Anlagen wird aufgehoben. 

Finanzierung

Alle zusätzlichen Einnahmen aus dem Klimaschutzprogramm werden für Klimaschutzmaßnahmen reinvestiert oder als Entlastung an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben. Der Bundesregierung geht es nicht um zusätzliche Einnahmen für den Staat.

Autor
Ingenieurbüro S&T
Dipl.-Ing. Univ. Tibor Szigeti
www.st-energieberatung.de

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