Das Schreckgespenst Ausschreibungsmodell, welches die Förderung von Anlagen zur erneuerbaren Energieerzeugung künftig über Auktionen regeln soll, ist mit Inkrafttreten des EEG 2017 Realität geworden. Die gute Nachricht für private Sonnenstrom-Erzeuger: Die Regelung betrifft nur Photovoltaikanlagen im eher industriellen Maßstab ab 750 Kilowatt. Für durchschnittliche Anlagen im Eigenheim gelten nach wie vor gute, teils sogar verbesserte Förderkonditionen von Vater Staat.

Solarstrom fürs Eigenheim: Attraktiv trotz Ausschreibungsmodell

©2024 Energieblogger e.V.  |  schnell 100% erneuerbare Energien

Log in with your credentials

or    

Forgot your details?

Create Account