Als letztem Energieträger unserer Serie wenden wir uns der Photovoltaik zu. Für die Stromerzeugung aus Licht sieht das EEG 2017 weniger Änderungen als für die anderen Energieträger vor – der Gesetzgeber hat viele Regelungen des EEG 2014 und der bestehenden Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) übernommen.
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