Die heftig umstrittene Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten wurde jetzt konkretisiert und von der Bundesregierung vorgelegt. Großen und flexiblen Stromverbrauchern wird die Möglichkeit gegeben, den Netzbetreibern gegen Vergütung abschaltbare Lasten zur Verfügung zu stellen, durch die der Stromverbrauch gesenkt werden kann.

Abschaltbare Lasten: Last für Stromverbraucher gering

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