Dieser Frage geht die auf Energierecht spezialisierte Kanzlei Becker Büttner Held gemeinsam mit dem Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) in einer Studie nach. Den Autoren fällt dabei natürlich auch die Parallelität und Widersprüchlichkeit von EnEV und EEWärmeG auf.
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