Bis Ende dieses Monats müssen Eigenversorger melden, wie hoch die selbst genutzte Strommenge aus ihren Solarstromanlagen in den Jahren 2014 und 2015 war. Diese Meldepflicht besteht einmal gegenüber dem Netzbetreiber und einmal gegenüber der Bundesnetzagentur. Letztere hat dazu nun ein Formular online gestellt.

Mit dem aktuellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat im August 2014 eine neue Zahlungspflicht in Kraft: Auf selbst genutzte Strommengen aus Erneuerbaren-Energien-Anlagen ist seit nunmehr anderthalb Jahren EEG-Umlage zu zahlen. Befreit sind davon Betreiber von Systemen, deren Strom bereits vor August 2014 zur Eigenversorgung eingesetzt wurde und Betreiber von Neuanlagen mit maximal zehn Kilowatt Leistung, sofern die Stromerzeugung zehn Megawattstunden pro Jahr nicht überschreitet.

Meldefristen für Eigenversorger enden am 28. Februar

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