Aus Sicht des UBA erfüllt Minderung des Primärenergiebedarfs mit Rest von 20 % fossilen Energieträgern nicht den Anspruch, annähernd klimaneutral zu sein.
Die bisherigen Zieldefinitionen eines annähernd klimaneutralen Gebäudebestandes im Energiekonzept 2010, im Eckpunktepapier der Bundesregierung zur Energiewende 2011 sowie in den Eckpunkten zur Energieeffizienz seien keine ausreichende Hilfestellung für die konkrete Umsetzung des Energiekonzeptes und von Maßnahmen, erklärt das UBA in seinem im November 2014 erschienenen Hintergrundpapier “Der Weg zum klimaneutralen Gebäudebestand”.