Am 18. April 2014 wurde die Dringlichkeit zu einer grundsätzlichen Definition des Begriffs Kapazitätsmarktes im Zuge einer Petition eingereicht. Diese Definition untermauert auch die Eingaben zum Hybridstrommarkt als Entwurf im Grünbuch “Strommarkt der Energiewende”, welches seit Oktober 2014 bis März 2015 in der öffentlichen Konsultation beim Bundes-Wirtschaftsministerium anhängig ist.

Die Einreichung des BDEW zum Grünbuch vom 17. Dezember 2014 gibt einen Einblick in die Transparenz des Gesetzgebungsprozesses:

Ermittlungen abgeschlossen

© 2025 Energieblogger i.L.  |  Präsentiert von EnWiPo – Pressebüro für EnergieWirtschaftPolitik

Log in with your credentials

or    

Forgot your details?

Create Account