Aufgrund zahlreicher offener Fragen zum Eigenverbrauch, hat die Clearingstelle EEG ein Empfehlungsverfahren eingeleitet. Bis zum 16. Februar können die zugelassenen Interessengruppen Stellungnahmen abgeben. Wann die Empfehlung öffentlich wird, ist vom Verlauf des Verfahrens abhängig.
Seit August 2014 wird die Zahlung der EEG-Umlage auch auf selbst verbrauchten Solarstrom erhoben. Ausgenommen sind von der Regelung lediglich Systeme, die bereits vor August eigenverbrauchsfähig waren, neue Anlagen mit bis zu zehn Kilowatt Leistung sowie Eigenverbraucher, die sich vollständig selbst mit Ökostrom versorgen können. Spätestens seit Inkrafttreten der EEG-Novelle von diesem Jahr diskutiert die Solarbranche, wie das Gesetz zu verstehen ist, denn verschiedene Aspekte sind unklar. Auch bei Fachgesprächen der Clearingstelle EEG wurden immer wieder Fragen aufgeworfen, so dass sich das Gremium nun entschieden hat, ein Empfehlungsverfahren einzuleiten.