Zur Frage der Abrechnung von Bezugsstrom hat die Schlichtungsstelle Energie eine Empfehlung verfasst: Nach Auffassung der Juristen gehen der Betreiber einer Photovoltaikanlage und sein Grundversorger einen Vertrag ein, sobald der Wechselrichter Strom aus dem Netz bezieht. Rechnungen von bis zu 100 Euro für wenige Kilowattstunden Verbrauch im Jahr seien damit rechtens.
Die Frage beschäftigt Photovoltaikanlagenbetreiber schon länger: Ist der Grundversorger berechtigt, den Strombezug eines Wechselrichters so abzurechnen, als bestehe ein Grundversorgungsvertrag nur für das elektrische Gerät? Dann entstehen trotz eines jährlichen Verbrauchs von wenigen Kilowattstunden Rechnungsbeträge von bis zu 100 Euro – aufgrund einer hohen Grundgebühr.
Schlichtungsstelle Energie: Grundgebühr für Bezugsstrom rechtens