Seit der Einführung des Energieausweises für Gebäude in 2002 muss dieser um Akzeptanz auf dem Markt kämpfen. Mit der neuen, seit 01. Mai 2014 gültigen, Energieeinsparverordnung gibt es neue Anforderungen zur Vorlage des Energieausweises bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohnungen oder Häuser. Spä­tes­tens bei der Besich­ti­gung muss ein Ener­gieaus­weis ohne Aufforderung vor­ge­legt oder wäh­rend der Besich­ti­gung deut­lich sicht­bar aus­ge­legt wer­den. Ansons­ten dro­hen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Doch hilft dieser Vorlage-Zwang für die Durchsetzung des Energieausweises?

Energieausweis braucht mehr Transparenz für mehr Akzeptanz

©2023 Energieblogger e.V.  |  schnell 100% erneuerbare Energien

Log in with your credentials

or    

Forgot your details?

Create Account