Seit der Einführung des Energieausweises für Gebäude in 2002 muss dieser um Akzeptanz auf dem Markt kämpfen. Mit der neuen, seit 01. Mai 2014 gültigen, Energieeinsparverordnung gibt es neue Anforderungen zur Vorlage des Energieausweises bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohnungen oder Häuser. Spätestens bei der Besichtigung muss ein Energieausweis ohne Aufforderung vorgelegt oder während der Besichtigung deutlich sichtbar ausgelegt werden. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Doch hilft dieser Vorlage-Zwang für die Durchsetzung des Energieausweises?
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