Gaskunden mit Sondervertrag können die nach einer Gaspreiserhöhung gezahlten Zusatzbeträge unter Umständen bis zu drei Jahre rückwirkend von ihrem Gasversorger zurückfordern. Dies empfiehlt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz als Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Juli 2013, die jetzt auch durch eine aktuelle Empfehlung der Schlichtungsstelle Energie vom 01. April 2014 bestätigt wurde.

Verbraucherzentrale empfiehlt Rückforderung von Gaspreiserhöhungen

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