Seit letzter Woche gilt nun die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014). Obwohl die Neuregelungen durchaus interessant klingen, so bedeuten sie insbesondere für den Altbaubestand keine wirklichen Änderungen. Am deutlichsten wird dies im Bereich der Altheizungen, denen die EnEV eine weitere Gnadenfrist einräumt.
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