Der SFV hat von Prof. Ekhardt Gutachten erstellen lassen, die zeigen, dass die Politik mit der EEG-Novelle verfassungswidirg handelt. Leider ist eine Klage nicht möglich, weil sie nur von "Betroffenen" -also zu spät- eingereicht werden dürfte.
Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit nicht einklagbar?