Der Bundesrat hat heute dem Antrag auf eine geringfügigere Belastung des Eigenverbrauchs von Solarstrom zugestimmt. Die Abgeordneten im Bundestag müssen darüber nun abstimmen. Die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) soll Ende Juni vom Parlament beschlossen werden.
Wie erwartet haben sich die Bundesländer für Änderungen am Novellenentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz ausgesprochen. Für die Photovoltaikbranche ist dabei ein Antrag entscheidend: Der solare Eigenverbrauch soll mit nur 15 Prozent der EEG-Umlage belastet werden. Damit würden Solaranlagenbetreiber privilegierten Eigenverbrauchern in der Industrie gleichgestellt, die ebenfalls nur 15 Prozent auf ihren selbst erzeugten und genutzten Strom zahlen sollen. Bisher ist dagegen im Gesetzentwurf vorgesehen, dass auf selbst verbrauchte Solarenergie ein Anteil von 50 Prozent der EEG-Umlage abgeführt werden soll.