Laut EEG-Novelle soll ab 2017 der Preis für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen über ein Ausschreibungsmodell ermittelt werden. Dieses Ausschreibungsmodell soll das System der festen Einspeisevergütung ersetzen – einer der wichtigsten Faktoren für den bisherigen Erfolg der Energiewende. Ziel der Bundesregierung ist es, den Ausbau der erneuerbaren Energien kostengünstiger zu gestalten. Doch ist dieses Ziel mit einem Ausschreibungsmodell tatsächlich zu erreichen und welche Konsequenzen hat ein Ausschreibungsmodell darüber hinaus?
Ausschreibungsmodell ab 2017 – Konsequenzen für den Ausbau der Erneuerbaren