Das neue, umfangreich veränderte Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) soll auf Biegen und Brechen am 1. August 2014 in Kraft treten. Bislang fehlte aber in allen vorangegangenen Gesetzentwürfen der Paragraf 61, der in der Vergangenheit die sogenannte „Besondere Ausgleichsregelung“ ( bes.AR.) formulierte. Die besondere Ausgleichsregelung beschreibt die Begrenzung der Erneuerbare Energien Umlage (EEG-Umlage) für besonders stromintensive Industrieunternehmen. Am 5. Mai 2014 ist nun die erste Version des so umstrittenen Teils des EEG veröffentlicht worden. Es bleibt bei 5 Milliarden Kosten für die Stromverbraucher.
Aus für EEG-Kostenbremse: Gesetzentwurf des BMWi für Industrierabatte veröffentlicht