Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hat einen Marktcheck der in Schleswig-Holstein ansässigen Energieversorger durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass eine Vielzahl der Versorger unwirksame Preisanpassungsklauseln für ihre Sonderverträge im Gas- und Strombereich verwenden. Viele Kunden könnten demnach die nach einer Preiserhöhung zu viel gezahlten Beträge für die letzten drei Jahre zurückfordern.

Schleswig-Holsteiner können Strompreiserhöhungen zurückfordern

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