Am 1.4. 2014 hat das BMWi einen neuen Referentenentwurf zur Änderung des EEG vorgelegt. Der Entwurf vom 31.3.2014 unterscheidet sich von seinen Vorgängern im wesentlichen durch die Regelungen bei der Eigenstromversorgung und bei der besonderen Ausgleichsregelung, die vor dem Hintergrund des laufenden Beihilfeverfahrens angepasst wurden. Die Höhe der Eigenstromumlage für Neuanlagen ist noch nichrt beschrieben. Bei der Berechnung der Bruttowertschöpfung sind nun die Herausrechnung von Leiharbeits- und Werkvertragskosten ausgeschlossen. Fleischindustrie ade!

Neuer Entwurf für EEG vorgelegt. Keine Eigenstromumlage für Bestandsanlagen

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