Am 1. April 2014 haben sich die Bundesregierung und die 16 Ministerpräsidenten der Länder in Berlin auf Maßnahmen bei der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt. Der Gesetzentwurf für die Novelle des EEG soll mit kleineren Modifikationen wie geplant heute am 8. April vom Kabinett beschlossen werden. Die verabredeten Änderungen werden im Jahr 2020 die EEG-Umlage nach ersten Schätzungen um lediglich 0,2 Cent Cent/kWh gegenüber dem ursprünglichen Entwurf des Wirtschafts- und Energieministeriums erhöhen.
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