Am 8.4.2014 beschloss das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf über die Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Viele Diskussionen gab es im Vorfeld vor allem bezüglich der künftigen Stellung des Eigenverbrauchs. Abweichend von den Anfang des Jahres vorgestellten Regelungen im Referentenentwurf sieht der Gesetzesentwurf nun einen umfassenden Bestandsschutz für bestehende Anlagen vor. Dies bedeutet, dass der Eigenverbrauch von Strom aus Bestandsanlagen auch weiterhin von der EEG-Umlage befreit sein soll.
Eigenverbrauchsregelung im EEG 2014: Welche Kosten kommen auf PV-Anlagenbetreiber zu?