Hausbesitzer und Bauherrn müssen sich auf Veränderungen einstellen: Ab Mai ist es Pflicht, den Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung vorzulegen. Effizienzklassen erleichtern dann den Überblick. Zudem werden für Neubauten strengere energetische Anforderungen gelten und alte Heizkessel schrittweise verboten. Das sieht die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, deren Regelungen stufenweise in Kraft treten. Die Verordnung tritt zum 1. Mai 2014 in Kraft.
Letzte Beiträge
-
Härtefallhilfen für Heizöl, Pellets & Flüssiggas: Hamburg stellt Antragsverfahren für Bundesländer 24. April 2023
-
Baukindergeld 2023: Ab Juni können Familien Förderkredite beantragen! 24. Januar 2023
-
Wann kommt der 2.000 Euro-Härtefall-Zuschuss für Pellets, Öl & Flüssiggas? 20. Januar 2023
-
VDE gibt grünes Licht für rückwärtslaufende Zähler und Steckdosen-Anschluss bis 800 Watt 11. Januar 2023
-
Postwachstum kommunizieren – äußern, was ich wichtig finde 23. Dezember 2022