Der neue Referentenentwurf zur EEG-Novelle sieht für Photovoltaikanlagen einen kleineren Ausbaukorridor, aber auch eine geringere Degression der Tarife vor. Die EEG-Umlage haben Solarstromerzeuger zu zahlen, die seit dem 1. September 2011 ihre Energie selbst nutzen – das heißt auch Betreiber älterer Anlagen, die nach August 2011 auf Eigenverbrauch umgerüstet wurden oder noch werden. Für Eigenstrom aus fossilen Quellen gilt die Umlagepflicht dagegen vorwiegend für neue Kraftwerke.
Das Ziel der Bundesregierung lautet: 2.500 Megawatt neuer Photovoltaikleistung pro Jahr. Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium auch die Zahlen des „Korridors“ angepasst, nach dem sich die Senkung der Einspeisetarife richtet. Statt bisher 2.500 bis 3.500 Megawatt liegt dieser bei noch 2.400 bis 2.600 Megawatt. Dabei handelt es sich aber nicht um einen weiteren Einschnitt für die Solarenergie. Vielmehr soll offenbar ein möglicher weiterer Einbruch abgefedert werden, indem die Tarife weniger stark sinken, wen
EEG-Novelle: Solare Eigenverbraucher gegenüber der Industrie im Nachteil