Wer seinen Solarstrom selbst verbraucht und kein Kleinunternehmer ist, muss auf den Eigenverbrauch Umsatzsteuer abführen. Offen ist dabei, wie die Energie zu erfassen ist. Das Bundesfinanzministerium stimmt sich derzeit noch mit den Länderbehörden ab.

Mit der PV-Novelle von 2012 gingen viele Änderungen einher, doch eine wirft bis heute ungebrochen Fragen auf: Die Abschaffung der Vergütung von selbst genutztem Strom und daraus resultierend die Berechnung der Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch. Mit dem Wegfall der Vergütung, hat sich das Verfahren für Anlagenbetreiber komplizierter gestaltet. Zudem ist der Gesetzgeber bis heute Antworten zur Berechnung der Steuer schuldig geblieben ist.

Offene Fragen bei Steuern auf Eigenverbrauch

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