Ab Januar 2014 gilt das Marktintegrationsmodell für Photovoltaik-Anlagen mit einer Nennleistung von über 10 bis 1 MWp. Anlagenbetreiber müssen dann entscheiden, ob sie 10 Prozent selbst verbrauchen, verkaufen oder mit dem „Marktwert Solar“ vergüten lassen.
Marktintegrationsmodell: Regeln und Praxisanforderungen ab Januar 2014