Dachanlagen auf separaten Grundstücken sind vergütungstechnisch als ein Photovoltaiksystem anzusehen, wenn die Gebäude baulich miteinander verbunden sind. Zu diesem Schluss kommt die Clearingstelle EEG in einem aktuellen Votum.

Ein Anlagenbetreiber hatte sich an die Clearingstelle EEG gewandt, da sein Netzbetreiber seine insgesamt vier Solarstromsysteme zu einem zählte. Da die Summe der Leistung der vier Generatoren rund 123 Kilowatt ergibt, erhielte der Betreiber einen niedrigeren Einspeisetarif, wenn die Anlagen tatsächlich als ein System nach Paragraf 19 Absatz 1 EEG 2009 zu betrachten wären.

Anlagen auf angrenzenden Gebäuden zählen als ein System

©2024 Energieblogger e.V.  |  schnell 100% erneuerbare Energien

Log in with your credentials

or    

Forgot your details?

Create Account