Um auch 2013 Strom- und Energiesteuerrückerstattungen vom Staat zu erhalten, ist ab jetzt eine Energiemanagement Zertifizierung Pflicht: Unternehmen, die unter § 55 des Energiegesetz bzw. § 10 des Stromsteuergesetzes fallen, müssen nun rückwirkend zum 01.01.2013 die Neuregelung des Spitzenausgleichs umsetzen. Die wesentlichen Eckpunkte der Umsetzungsrichtlinien haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

Energiemanagement Zertifizierung ab jetzt Pflicht

© 2024 Energieblogger i.L.  |  Präsentiert von EnWiPo – Pressebüro für EnergieWirtschaftPolitik

Log in with your credentials

or    

Forgot your details?

Create Account