Um auch 2013 Strom- und Energiesteuerrückerstattungen vom Staat zu erhalten, ist ab jetzt eine Energiemanagement Zertifizierung Pflicht: Unternehmen, die unter § 55 des Energiegesetz bzw. § 10 des Stromsteuergesetzes fallen, müssen nun rückwirkend zum 01.01.2013 die Neuregelung des Spitzenausgleichs umsetzen. Die wesentlichen Eckpunkte der Umsetzungsrichtlinien haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
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