Strom ist Strom – zumindest wenn er aus der Steckdose kommt. Davor ist das Stromnetz, ein Flaschenhals, bei dem es Vorfahrtsregeln gibt. Mit dem Einspeisevorrang hat elektrische Energie aus Sonne und Wind erst einmal freie Bahn. In §11 des EEG ist geregelt dass der Netzbetreiber dafür sorge tragen muss, dass es trotz Vorfahrt nicht zu einer Überlastung kommt. Droht ein solches Szenario, dann kann über das Einspeisemanagement die Leistung der EEG Anlagen reduziert werden. Aktuell wird die Version 2 des Leitfaden für Einspeisemanagement bei der BNetzA diskutiert, später soll darin auch die Rangfolge nach Erzeugungsart (Sonne, Wind, Biomasse,…) sein, bislang findet sich dort die Regelungen für die Entschädigungen einer gedrosselten Leistung.
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