Baden-Württemberg hat jetzt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz verschärft. Beschlossen wurde, dass nach einem Heizungsaustausch künftig fünfzehn Prozent der Wärme aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden müssen. Um diesen Pflichtanteil zu erreichen, kommen aber nicht mehr nur Solarthermie-Anlagen in Betracht, sondern auch Holzpelletheizungen, Wärmepumpen oder eine verbesserte Dämmung. Auch individuelle Sanierungskonzepte selbst lassen sich dann anrechnen.

Baden-Württemberg erhöht Pflichtanteil erneuerbarer Energien im EWärmeG

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