Die Europäische Kommission hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen Nichtmitteilung der vollständigen Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie eingeleitet. Erst auf eine schriftliche Anfrage teilt Staatssekretär Rainer Baake mit, dass die Bundesregierung das Mahnschreiben der Europäischen Kommission an den Bundestag weitergeleitet habe. Kommen jetzt Strafzahlungen auf uns zu?
Letzte Beiträge
-
Baukindergeld 2023: Ab Juni können Familien Förderkredite beantragen! 24. Januar 2023
-
Wann kommt der 2.000 Euro-Härtefall-Zuschuss für Pellets, Öl & Flüssiggas? 20. Januar 2023
-
VDE gibt grünes Licht für rückwärtslaufende Zähler und Steckdosen-Anschluss bis 800 Watt 11. Januar 2023
-
Postwachstum kommunizieren – äußern, was ich wichtig finde 23. Dezember 2022
-
BEG 2023: Neuer Zuschuss für Wärmepumpen 12. Dezember 2022