Nach Verabschiedung der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) will das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bis Jahresende einen Entwurf für eine Verordnung zur künftigen Ausschreibung von Freiflächenanlagen vorlegen. Die Eckpunkte hat das Ministerium bekannt gegeben. Bis 22. August können alle Akteure Anregungen und Kritik einsenden. Basierend auf den Erfahrungen im Freiflächensegment will die Regierung das Ausschreibungsmodell spätestens 2017 auf alle Photovoltaikanlagen übertragen.
Ab 1. August erhalten Photovoltaikanlagen mit mindestens 500 Kilowatt Leistung keine Einspeisevergütung mehr. Die Betreiber sollen den Strom direkt vermarkten. Die Bedingungen verschärfen sich für Freiflächenparks ab kommendem Jahr nochmals: Ihre Förderhöhe soll per Ausschreibung ermittelt werden. Als Pilotphase bezeichnet das Bundeswirtschaftsministerium die für 2015 geplanten ersten Auktionen für Freiflächenparks – die gesammelten Erfahrungen sollen dazu dienen, das Modell bis spät