Die Bundesregierung hat heute die Regelung für die Industrierabatte bei der Zahlung der EEG-Umlage vorgelegt. Der Gesetzentwurf sieht eine Anhebung der Kriterien vor und soll EU-Recht entsprechen. Unterm Strich führt die Regelung wohl nicht dazu, dass die stromintensive Industrie höhere Zahlungen zur Finanzierung der Energiewende leistet. Aber der Staat wird einen höheren Verwaltungsaufwand haben.

„Der Erfolg der Energie muss sich daran messen lassen, dass Deutschland ein wettbewerbsfähiger Wirtschafts- und Industriestandort bleibt“, heißt es in den Vormerkungen des Gesetzentwurfs zur Reform der „Besonderen Ausgleichsregelung“. Dahinter verbirgt sich Privilegierung von Teilen der Wirtschaft bei der Zahlung der EEG-Umlage. Stromintensive Unternehmen in Deutschland zahlen seit Jahren geringere Beiträge, als sie es aufgrund ihres Stromverbrauchs müssten. Da die begünstigten Unternehmen im Wettbewerb stehen, benötigten sie Sonderregeln, begründet die Regierung die Ausnahmen.

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Industrierabatte bleiben auf gleichem Niveau

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